Gute Nachricht für hessische Autofahrer: 15.000 Führerscheine bleiben bei ihren Besitzern. Wer innerorts 21 und außerorts 26 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, dem droht nach den neuen Regelungen ein Monat Führerscheinentzug. Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße gelten ab Dienstag, 28.04.2020. Allerdings ist deit Einführung der StVO-Novelle Ende April 2020 noch unklar, ob diese Regelund weiterhin bestehen bleibt. Über die damit geltenden neuen Regelungen für Geschwindigkeitsverstöße haben wir hier berichtet. Welche Sanktionen erwarten Verkehrssünder in Deutschland? Der Führerschein-Falle entkommen: Die ersten Bundesländer schwächen den verschärften Bußgeldkatalog für Raser bereits wieder ab. Insbesondere für die Wiederholungstäterregel ist die 26 km/h-Grenze von großer Bedeutung: Wer innerhalb von zwölf Monaten mit 26 km/h oder mehr – ganz gleich ob außerorts oder innerorts – geblitzt wurde, der muss mit mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen. Wenn Sie innerorts geblitzt worden sind, ist das meist teurer als außerorts. Ausnahme: Das Fahrverbot hätte auch nach dem alten Bußgeldkatalog verhängt werden können. Osthessen (rg) – Der neue umstrittene Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung wird in den nächsten Wochen nach übereinstimmenden Medienberichten außer Kraft gesetzt. Erst im Februar hatte der Bundesrat beschlossen, die Grenze auf 21 Stundenkilometer innerorts und 26 Stundenkilometer außerorts abzusenken. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Brandenburg und das Saarland senden eingezogenen Führerscheine bereits wieder an die Besitzer zurück. Kassel/Wiesbaden (dpa/lhe) - Rund 15 000 Raser bekommen in Hessen wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog ihren Führerschein zurück oder müssen ihn gar nicht erst abgeben. Mit dem Blitzer-Bußgeldrechner ermitteln Sie schnell welches Bußgeld, Strafe und wie viele Punkte auf Sie zukommen könnten. Seit dem 28. Innerorts in der 30er Zone oder Außerorts auf der Autobahn oder Landstraße zu schnell gefahren und geblitzt worden? StVO Novelle vom 28.04.2020 weiterhin unwirksam. Der Bußgeldkatalog unterscheidet in Verstöße innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr … Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Über 60 000 Verfahren gegen Verkehrsteilnehmer basieren auf der fehlerhaften Grundlage. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte bereits Mitte Mai angekündigt, den Bußgeldkatalog kippen zu wollen. Das berichtet der „Hessische Rundfunk“. Verkehrsverstöße werden, zumindest in Hessen, vorerst wieder nach den Regelungen des alten Strafkatalogs geahndet. Der ADAC Hessen-Thüringen warnte allerdings davor, die Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog als Freibrief zum Rasen zu verstehen. Ein Ministeriumserlass aus Wiesbaden an die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel regelt nun, wie die Behörde mit den vielen schwebenden Verfahren wegen Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 Stundenkilometern innerorts und 26 km/h außerorts umzugehen habe. Ein Fahrverbot ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts sei "unverhältnismäßig". Bereits vor ADAC-Kritik: Andreas Scheuer will den Bußgeldkatalog wohl kippen. Damit entfallen dann die derzeit gültigen strengen Regeln mit vielen Fahrverboten. Der aktueller Bußgeldkatalog 2021: Erfahren Sie auf Bussgeldkatalog.de alles über Bußgelder Punkte und Fahrverbote aus dem Punktekatalog! April 2020 in Kraft. Herzlich Willkommen auf Bussgeldkataloge.de!Bei uns finden Sie ausführliche Informationen zum Verkehrsrecht, wie zahlreiche Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2021 für Pkw-, Lkw-, Bus- und Fahrradfahrer z. Besonders heikel: Fahrverbote sollten nun bereits ab einer Geschwindigkeit von 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts verhängt werden. Der umstrittene neue Bußgeldkatalog mit schärferen Fahrverbotsregeln für Raser tritt auch in Hessen vorerst nicht in Kraft. Das Regierungspräsidium Kassel Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Hessen bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.